die Top 24 GmbH
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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

(AGB) im Tattoo- & Kosmetikstudio 

Sweet Art in Zirndorf

Alle Behandlungen im Tattoo- und Kosmetikstudio von Sweet Art liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio und deren Betreiber.


§1 Leistungen und Einschränkungen

Im Studio Sweet Art werden Tattoos entworfen und tätowiert. Die Entwürfe und Kreativleistungen bleiben dabei geistiges Eigentum von Sweet Art. Tätowiert werden nur Kunden ab 18 Jahren und Minderjährige ab 16 Jahren mit Einverständniserklärung beider Eltern und Anwesenheit mindestens eines Erziehungsberechtigen. Personen, die wissentlich unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen werden nicht tätowiert. Auch Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht, die sich in der Stillzeit befinden, oder blutverdünnende Medikamente einnehmen sind verpflichtet dies anzugeben und können nicht tätowiert werden.


§2 Pflichten des Kunden

Bei der Erteilung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde wahrheitsgemäße Angaben über vorhandene, ansteckende Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten zu machen. (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.). Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden. Sollte der Kunde Falschangaben machen, oder die oben genannten Umstände verschweigen, so behalten sich die Betreiber des Studios das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen und unter Umständen auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko
entsprechende Zulage einzufordern. Unsere Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor der Nutzung gesäubert, desinfiziert und sterilisiert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben, neue und steril verpackte Nadeln und ein steriles Griffstück verwendet. Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die im Studio kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege der Tattoos und Kosmetischen Behandlungen nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo oder andere bezogene Behandlungen vollständig verheilt ist.


§3 Terminabsprache

Für die Terminabsprache wird eine angemessene Anzahlung erhoben, die später mit den Kosten für die Behandlung verrechnet wird. Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung laut BGB§615 als Aufwandsentschädigung einbehalten. Das Verschieben oder Absagen des Termins ist bis zu einem Zeitpunkt von 2 Werktagen vor dem festgelegten Termin möglich.


§4 Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach jeder Sitzung.


§5 Haftungsausschluss

Sweet Art und deren Studio Betreiber/Inhaber übernehmen keine Haftung für Folgeschäden des
Tätowiervorgangs und/oder kosmetischer Behandlungen, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht nachkommt. Sweet Art haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Fällen von Vorsatz. Durch den Auftrag bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung und kosmetischen Behandlungen nach seinem uneingeschränkten und
freien Willen vorgenommen wird. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowieren und kosmetische Behandlungen erfüllen nach § 223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung - Mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung. Die Risiken in Bezug auf Fehler oder Entzündungen hält Sweet Art und deren Betreiber im Studio und/oder der Tätowierer so gering wie möglich und informiert seine Kunden über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen einer Tätowierung und kosmetischen Behandlung. Der Kunde erklärt durch seinen Auftrag, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines
Tattoos und einer kosmetischen, im Studio angebotenen Behandlung informiert zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist sofort das Studio zu kontaktieren und ein Arzt aufzusuchen.


§6 Mehrtägige Behandlungen/Sitzungen und Vollendung eines Vertrages

Bei größeren Tattoos und/oder kosmetischen Behandlungen und somit mehreren nötigen Sitzungen, verpflichten sich die Tätowierer oder Kosmetikerinnen des Studios, das begonnene Tattoo oder die kosmetische Behandlung in Abstimmung mit den Kunden an weiteren Terminen zu Ende zu bringen. Vollendet der Kunde die Behandlung bei einem anderen Anbieter, oder Studio hat der Kunde keinen Anspruch auf bereits gezahlte Vorschüsse der Behandlung.


§7 Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und verstanden. Ich bin damit einverstanden, dass meine Email-Adresse und Handynummer für Anfragen und News durch das Studio Sweet Art in 90513 Zirndorf genutzt werden.


§8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Fürth